Anteile an der Kulturland Genossenschaft
Die Kulturland eG entstand anlässlich einer konkreten Landkaufsituation am Heggelbachhof (Bodenseeregion). 15 ha betriebsnahes, langjährig bewirtschaftetes Pachtland sollten 2012 kurzfristig verkauft werden. Dies war der Anlass, nach neuen Eigentums- und Finanzierungsmodellen für solche immer wieder auftretenden Situation zu suchen. Nachdem das Land vorübergehend mit Hilfe einer Bankfinanzierung gesichert wurde, konnten wir zunächst in Zusammenarbeit mit der International Bio-Dynamic Association in Dornach eine Grundlagenstudie (download hier) erarbeiten. Hierin untersuchten wir die Situation am Bodenmarkt sowie die Erfahrungen mit verschiedenen Arten alternativer Bodeneigentumsträger aus den letzten 40 Jahren. Daraus entstanden die Grundzüge für eine neue, betriebsübergreifende Eigentums- und Finanzierungsstruktur für Landankauf, die im November 2013 als „Kulturland e.G.“ gegründet im August 2014 im Genossenschaftsregister eingetragen wurde.
Die Genossenschaftsanteile sind nach Ablauf von 5 Jahren jährlich kündbar. Für die Auszahlung gekündigter Anteile halten wir eine Liquiditätsreserve vor. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach Bestätigung des Jahresabschlusses auf der nächsten Generalversammlung; die Auszahlung von Anteilen oberhalb eines Betrages von 20.000 € kann allerdings bis zu drei Jahre ausgesetzt werden, um nicht überstürzt Land verkaufen zu müssen. Das gleiche gilt, wenn die Liquiditätsreserve ausgeschöpft sein sollte. Außerdem können Anteile jederzeit an ein anderes Mitglied übertragen werden.
Ja, teile uns das einfach über das Formular mit und wir melden uns dazu bei Dir.
Als Genossenschaft unterliegt die Kulturland e.G. nicht der Prospektpflicht nach VermAnlG. Mehr Informationen findest Du hier auf der Webseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Produktive Investitionen z.B. in erneuerbare Energien können gute Zinsen erwirtschaften. Beim landwirtschaftlichen Boden, unser aller Lebensgrundlage, ist dies aufgrund der überhöhten Bodenpreise nicht der Fall. Die aktuellen Preise sind maßgeblich durch Ausbeutung der Böden, Bodenverknappung und Spekulation verursacht. Um Rendite zu erwirtschaften, müssten die Bauern daher überhöhte Pacht zahlen. Wir müssen den Boden vielmehr schützen vor den Auswirkungen gewinnorientierter Bewirtschaftung. Dafür bietet der Boden eine höhere Wertstabilität und Sicherheit als verzinste Geldanlagen.
Wie bei allen unternehmerischen Beteiligungen besteht auch beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen ein wirtschaftliches Risiko.
Grundsätzlich ist das Geschäftsmodell der Kulturland e.G. auf hohe Sicherheit angelegt, da die Genossenschaft die vollständige Deckung der Geschäftsanteile durch das Anlagevermögen in Form von Grund und Boden anstrebt.
Es besteht jedoch das Risiko einer Entwertung der Beteiligung, wenn das regionale Bodenpreisniveau im Umfeld der angekauften Flächen im Laufe der Jahre nachhaltig sinkt, so dass der Verkehrswert des Grund und Bodens – für den Fall eines Verkaufes – den Wert der Genossenschaftsanteile nicht mehr abdeckt. In diesem Fall können Sonderabschreibungen auf den Bodenwert nötig sein, die durch Beschluss der Generalversammlung auf die Geschäftsanteile umgelegt werden können, so dass diese im Wert gemindert werden.
Dies entspricht dem Risiko, das man trägt, wenn man selbst ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen würde. Bei einem späteren Verkauf ist ein Wertverlust möglich. Die Genossenschaft achtet vor diesem Hintergrund darauf, Boden nur zu angemessenen Preisen zu kaufen, und beobachtet regelmäßig die Wertentwicklung der Bodenpreise anhand der regional erhobenen Bodenrichtwerte.
Wenn der Bodenwert steigt, wird ein eventueller Veräußerungsgewinn laut Satzung nicht an die Genossen verteilt, sondern zur Unterstützung weiterer Höfe in neues Land investiert.
Satzungsgemäß haften die Genossenschaftsmitglieder für Verluste der Genossenschaft nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Es besteht keine Nachschusspflicht.
Alle Infos über die Kulturland eG findest Du unter https://kulturland.de.
Die Satzung der Kulturland eG ist unter "Beitrittsunterlagen" einsehbar.
Kulturland Schenkungen
Ergänzend zu den hiesigen Infos gibt es ein ausführliches Merkblatt für Spenden und Zustiftungen.
Kontaktiere uns gerne über das Formular, wenn Du Fragen hast oder Deine Schenkung telefonisch besprechen möchtest.
Durch eine Kooperation mit der Schweisfurth Stiftung sind steuerlich absetzbare Spenden für Kulturland möglich.
- Mit einer Spende für Flächen garantierst Du, dass die Flächen dauerhaft dem Markt entzogen sind und für biologische Landwirtschaft genutzt werden.
- Mit einer Spende für Kampagnen erreichst Du einen vielfachen Effekt, da wir durch Kampagnen weitere Kulturland Genoss*innen gewinnen können.
Kontodaten
Schweisfurth Stiftung
GLS Gemeinschaftsbank
IBAN: DE65 4306 0967 8200 8080 00
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: für Flächen "Zustiftung – Sondervermögen Kulturland eG - Hof xyz" / für Kampagne "Kulturland Öffentlichkeitsarbeit"
Spenden an die Schweisfurth Stiftung sind steuerlich absetzbar. Für Zuwendungen bis 200 Euro pro Jahr kann einfach diese Spendenbescheinigung (PDF Download) zusammen mit einem Zahlungsbeleg (Kontoauszug / Bareinzahlungsbeleg) beim Finanzamt eingereicht werden.
Für Spenden über 200 Euro jährlich sendet die Stiftung gerne eine Spendenbescheinigung zu.
Wenn Du die Spenden nicht steuerlich geltend machst, spende bitte direkt an die Kulturland-Genossenschaft. Das spart Kosten und Arbeit.
- Mit einer Spende für Flächen garantierst Du, dass die Flächen dauerhaft dem Markt entzogen sind und für biologische Landwirtschaft genutzt werden.
- Mit einer Spende für Kampagnen erreichst Du einen vielfachen Effekt, da wir durch Kampagnen weitere Kulturland Genoss*innen gewinnen können.
Kontodaten
Kulturland eG
GLS Gemeinschaftsbank
IBAN: DE91 4306 0967 2047 4713 00
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: für Flächen: "Flächen für Hof xyz" / für Kampagnen "Kampagnen"