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Ratgeber: Spenden, schenken und vererben

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Über das Leben hinaus

Eine Vielzahl der Menschen möchte Gutes tun. Ob Klimawandel, Artensterben, Umweltzerstörung oder Umweltverschmutzung: die Herausforderungen für die Zukunft sind riesig. Um diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten, müssen wir alle umdenken. In den Bereichen von Wohnen, Mobilität, Energie, nahezu überall gibt es viel zu tun. Ein weiterer Bereich, den es anzupacken gilt, ist die Transformation der Ernährungsbranche und Landwirtschaft. Hier gilt es mit erprobtem Wissen mittels Nachhaltigkeit und Regionalität eine gemeinschaftlich getragene Agrarkultur, Regionalversorgung und Pflege von Kulturlandschaften wieder aufleben zu lassen, also eine „Allmende 2.0“ aufzubauen.

Über das Leben hinaus

 

Wie kann ich nun zugunsten einer nachhaltigen Landwirtschaft dieses Kulturland sichern? Wie kann ich gezielt landwirtschaftliche Projekte und Naturschutz finanziell begünstigen? Wie kann ich die Kulturland eG mit meinem Nachlass unterstützen? 

Auf all diese Fragen gibt unser Ratgeber umfangreiche Antworten:

In aller Kürze finden Sie aber bereits hier die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Formulierungsvorschläge für Ihren Nachlass. 

Vermächtnis

Möchte ein Mitglied der Kulturland eG die Genossenschaft mit Zuwendungen unterstützen, so wird dies als eine Förderung des genossenschaftsrechtlichen Zwecks angesehen. Eine Zuwendung ist dann in beliebiger Höhe möglich, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Die Formulierung eines Geldvermächtnisses im Testament könnte lauten:

„Die Kulturland eG, Hauptstraße 19, 29456 Hitzacker soll nach meinem Tod 50.000 EUR erhalten.“

 

Für Nichtmitglieder liegt die Sache etwas anders. Da die Kulturland eG zwar gemeinwohlorientiert, im Sinne des Steuerrechts aber nicht gemeinnützig ist, kann sie von Nichtmitgliedern nur im Umfang bis 20.000 EUR steuerfrei bedacht werden (Spende oder Vermächtnis). Für darüber hinausgehende Beträge würde dann mindestens 30 % Erbschaftssteuer anfallen. Die Formulierung für ein Geldvermächtnis in einem Testament eines Nichtmitglieds könnte daher so lauten:
„Die Kulturland eG, Hauptstraße 19, 29456 Hitzacker soll im Erbfall ein Geldvermächtnis in Höhe von 20.000 EUR erhalten.“

Für steuerfreie Vermächtnisse über 20.000 EUR empfehlen wir, das Testament zugunsten der gemeinnützigen  Klee-Stiftung bzw. der gemeinnützigen Schweisfurth-Stiftung (Erläuterung hier) zu formulieren. Dies könnte wie folgt lauten: 

“Die Klee-Stiftung, Hauptstraße 19, 29456 Hitzacker (oder “Die Schweisfurth-Stiftung, Rupprechtstr. 25, 80636 München - Sondervermögen Kulturland eG erhält vermächtnisweise
- einen Geldbetrag in Höhe von 50.000 EUR
- einen Geldbetrag in Höhe von X % des Nachlasswertes zum Todestag
- den eindeutig beschriebenen Gegenstand X…“

Bei einem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten ist zur Klarstellung hinter “erhält” noch hinzuzufügen “nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten” bzw. “nach dem Tod des längerlebenden Ehegatten”.

 

Sonderfall: „Vererben“ von Kulturland Genossenschaftsanteilen

Genossenschaftsanteile an der Kulturland eG gehen laut Gesetz mit dem Tod automatisch an die Erben über. Unsere Satzung bestimmt, dass die Erben zum Ende des Kalenderjahres automatisch die Anteile ausgezahlt bekommen, wenn sie nicht ausdrücklich ihren eigenen Beitritt zur Genossenschaft erklären. Dies haben wir so geregelt, weil wir möchten, dass jedes Mitglied aus eigener Entscheidung beigetreten ist. 

Wenn die bereits eingesetzten Genossenschaftsanteile weiterhin der nachhaltigen Landwirtschaft zukommen sollen, dann können die Anteile bereits zu Lebzeiten an unseren Partner, die gemeinnützige Schweisfurth-Stiftung, übertragen werden.

Eine weitere Möglichkeit ist, über das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben (= bei Beendigung der Mitgliedschaft entstehendes Guthaben) zu verfügen. Eine solche Regelung könnte lauten:
„Ich vermache der Kulturland eG, Hauptstr. 19, 29456 Hitzacker, mein Auseinandersetzungsguthaben in Höhe von 2.500 EUR, welches mir aus meinen Genossenschaftsanteilen an der Kulturland eG zusteht. Eine Auseinandersetzung soll nicht erfolgen, das Guthaben soll direkt in die Rücklage umgebucht werden.”

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Christian Köhler als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung: 
christian.koehler [at] kulturland.de ();
Tel.: +4917657755827.

*Unsere Formulierungsvorschläge verstehen sich als Beispiele. Die Ausführungen haben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit sondern dienen der Information. Für eine vollumfängliche Beratung konsultiere bitte einen Anwalt/eine Anwältin.*